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Finanzplatz Liechtenstein

Die Finanzdienstleistungen stellen einen bedeutsamen, wenn auch nicht den größten Wirtschaftsbereich der liechtensteinischen Volkswirtschaft dar. 14,3 Prozent der Erwerbstätigen in Liechtenstein sind im Finanzdienstleistungsbereich beschäftigt. Aufgrund der hohen Wertschöpfungsintensität dieses Wirtschaftsbereichs tragen die Erwerbstätigen des Finanzdienstleistungsbereichs einen Anteil von rund 30 Prozent zum liechtensteinischen Bruttoinlandsprodukt bei. Zu den angebotenen Dienstleistungen zählen insbesondere die private Vermögensverwaltung, die internationale Vermögensstrukturierung, Anlagefonds und Versicherungslösungen.

Als wesentlich für die Entwicklung des Finanzplatzes Liechtenstein erwiesen sich insbesondere das In-Kraft-Treten des Zollvertrags mit der Schweiz 1924, die Übernahme des Schweizerfrankens als gesetzlicher Währung sowie die Schaffung spezifischer gesellschaftsrechtlicher Grundlagen 1926.
 
Die letzten 20 Jahre stellten für den Finanzplatz Liechtenstein eine besonders dynamische Periode dar. Die Anzahl der Banken erhöhte sich von 3 auf 15, im Fondsbereich und im Versicherungsbereich eröffneten sich neue Geschäftsfelder. Der Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum im Jahr 1995 wirkte als Katalysator für eine Reihe grundlegender Veränderungen und ermöglichte auch den Marktzugang zu anderen Ländern.

Dieses rasche Wachstum in den 90er Jahren nicht nur in Liechtenstein, sondern im  Finanzdienstleistungsbereich weltweit, verstärkte aber auch das Risiko des Missbrauchs des Finanzplatzes zum Zweck der Geldwäscherei. Der Staat hat auf dieses Risiko mit einem neuen Rechtshilfegesetz in Strafsachen, mit laufend verschärften Sorgfaltspflichtbestimmungen und mit einer massiven personellen Aufstockung der Aufsichtsbehörden, der Landespolizei und der Gerichte reagiert. Diese Anstrengungen des Staats und der Finanzdienstleister in der Umsetzung der neuen Bestimmungen wurden in der Folge von internationalen Organisationen wie dem Internationalen Währungsfonds, Washington, der Financial Action Task Force (FATF), Paris, und dem Europaratskomitee Moneyval, Strassburg, anerkannt.

Die Kundinnen und Kunden des Finanzplatzes Liechtenstein sollen sich darauf verlassen können, dass die Finanzdienstleister qualitativ hochstehende Produkte in Übereinstimmung mit den internationalen Standards anbieten und einer strengen staatlichen Aufsicht unterstehen. Gleichzeitig ist dem berechtigten Interesse der Kundinnen und Kunden am Schutz ihrer Privatsphäre weiterhin Rechnung zu tragen.

 




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