Dienstleistungen der Concordanz Treuhand in Liechtenstein.
Das Tätigkeitsgebiet der Concordanz Treuhand umfasst insbesondere nachfolgende Schwerpunkte.
Rechtliche Beratung
Bei rechtlichen Fragestellungen und der Erarbeitung von Lösungen in allen Rechtsbereichen steht Ihnen unser Team von erfahrenen Juristen sehr gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zur rechtlichen Beratung finden Sie auf der Website der Schwärzler Rechtsanwälte.
Gründung und Verwaltung von in- und ausländischen Gesellschaften, Stiftungen und Trusts
Wir beraten und unterstützen Sie bei der Wahl der Ihren Bedürfnissen entsprechenden Rechtsform und übernehmen für Sie die Gründung von in- und ausländischen Gesellschaften sowie Stiftungen und Trusts. Gerne übernehmen wir auch die Funktion des Verwaltungsrats, Stiftungsrats, Trustees oder Protektors sowie die Repräsentanz für diese Gesellschaften, Stiftungen, und Trusts.
Stiftungen
Unter einer Stiftung versteht man ein erhobenes Zweckvermögen, welches somit eigene Rechtspersönlichkeit erhält. Das Vermögen scheidet aus dem Privatvermögen des Stifters aus. Der Stifter legt in der Stiftungsurkunde und im Stiftungsstatut seinen Willen fest, in welchem Ausmass und wie die Vermögenswerte verwendet werden sollen. Die Organe der Stiftung werden in der Stiftungsurkunde bestimmt. Die Begünstigten der Stiftung werden meist entweder vom Stifter oder den Stiftungsräten in den Beistatuten bestellt, wobei gleichzeitig der Umfang und Inhalt ihrer Berechtigung festgelegt wird.
Trusts
Die Treuhänderschaft ist ein Vertragsverhältnis, gemäss welchem ein Treugeber bewegliches oder unbewegliches Vermögen oder ein Recht (Treugut) dem Treuhänder mit der Verpflichtung zuwendet, dieses als Treugut im eigenen Namen als selbständiger Rechtsträger zu Gunsten der Begünstigten zu verwalten und zu verwenden. Die Treuhandurkunde regelt die Einzelheiten dieses Vertragsverhältnisses. Der Trust eignet sich ebenso wie die Stiftung zur langfristigen Sicherung eines Vermögens und auch zur Regelung des Nachlasses des Treugebers. Der Treugeber kann sich selbst zu Lebzeiten als Begünstigten bezeichnen und auch regeln, wie sein Vermögen nach seinem Ableben verwendet werden soll.
Aktiengesellschaft
Bei der Aktiengesellschaft handelt es sich um die international bekannteste Rechtsform. Diese Rechtsform besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Für die Aktiengesellschaft gelten etwas strengere formelle Vorschriften. Die Generalversammlung der Aktionäre bildet das oberste Organ der Aktiengesellschaft. Die Aktionäre haben Anspruch auf den Gewinn und das allfällige Liquidationsergebnis der Aktiengesellschaft.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Hierbei handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Organe der GmbH sind die Gesellschafterversammlung als oberstes Organ, die jährlich mindestens einmal zusammentreten muss; der Geschäftsführer sowie die Kontrollstelle (Revisionsstelle), die den Jahresabschluss überprüft und der Gesellschafterversammlung berichtspflichtig ist. Die Kapitaleinlagen der Gesellschafter bilden das Stammkapital der Gesellschaft. Wie schon in der Bezeichnung zu erkennen ist, haftet eine solche Gesellschaft nur beschränkt. Die Beschränkung besteht darin, dass die Haftung lediglich mit dem Geschäftsvermögen erfolgt, die Gesellschafter haften nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine Haftung der Gesellschafter besteht nur gegenüber der Gesellschaft durch die geleistete Kapitaleinlage.
Anstalten
Die Anstalt ist eine Unternehmensform des Privatrechts, welche entweder für kommerzielle Zwecke oder für nicht kommerzielle Zwecke verwendet wird. Bei der Festlegung der Statuten und der Organisation räumt das Gesetz weitreichende Freiheiten ein. Mit der Eintragung in das Öffentlichkeitsregister entsteht die Anstalt. Mit der Entstehung erlangt die Anstalt auch Rechtspersönlichkeit. Die Geschäfte werden vom Verwaltungsrat geführt. Dieser besteht aus einem oder mehrere Mitgliedern die die Gesellschaft einzeln oder kollektiv nach aussen vertreten.
Übernahme von Mandaten als Verwaltungsrat, Stiftungsrat, Trustee oder Protektor in Gesellschaften und Repräsentanzen für Gesellschaften, Stiftungen und Trusts
Gerne übernehmen wir für Sie und Ihre Gesellschaften, Stiftungen und Trusts die Tätigkeit als Verwaltungsrat, Stiftungsrat, Trustee oder Protektor. Die detaillierte Ausarbeitung gemeinsamer Zielsetzungen und die präzise Erfüllung sorgfaltsrechtlicher Standards sehen wir gleichermaßen als Schutz unserer Klienten sowie als Sicherstellung höchster Qualitätstandards.
Beratung bei Erbschafts- und Nachfolgeregelung im Zusammenhang mit Vermögensstrukturen
Gerade in Erbschafts- und Nachfolgeangelegenheiten ist eine den individuellen Bedürfnissen angepasste Regelung zur Vermeidung von Streitigkeiten von grosser Bedeutung. Wir beraten Sie deshalb gerne in Hinblick auf eine reibungslose Übertragung Ihres Vermögens mittels Stiftungen und Trusts auf Ihre Nachkommen.
Betreuung und Abwicklung von Handelsgeschäften
So individuell wie jedes Handelsgeschäft sind auch unsere Leistungen. Wir unterstützen Sie gerne bei den Verhandlungen mit Vertragspartnern und bei der Erstellung bzw. Prüfung der Verträge. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Überwachung der Geldflüsse sowie das Mahnwesen und die Buchhaltung.
Wir betreuen und unterstützen Sie gerne in allen Belangen der Abwicklung von nationalen und internationalen Handelsgeschäften.
Family Office Lösungen
Wir verfügen über langjährige Erfahrung bezüglich der Verwaltung von Strukturen mit privaten Grossvermögen und stehen Ihnen gerne in Bezug auf die Sicherung, Überwachung, Vermehrung und Verwaltung Ihres Vermögens beratend und betreuend zur Seite. Da jede Familie ihre eigenen individuellen Bedürfnisse hat ist es unser oberstes Ziel zusammen mit Ihnen eine für Sie massgeschneiderte Lösung zur Verwaltung Ihres Vermögens zu entwickeln.
Asset Protection / Vermögensstrukturierung
Gerne entwickeln wir für Sie in Zusammenarbeit mit Banken im In- und Ausland sowie Vermögensverwaltern ein auf Sie zugeschnittenes Konzept zum Schutz Ihres Vermögens. Dies unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen Lebenssituation (Wohnsitz, familiäre Verhältnisse, Anlagehorizont, Art Ihrer Vermögenswerte usw.) sowie auch Ihrer individuellen Risikoneigung.