Das Handelsgericht Zürich hat mit Urteil vom 15.11.2017 eine Klage auf Herausgabe von Retrozessionen gutgeheissen.
Hervorzuheben ist dabei insbesondere, dass das Handelsgericht eine Herausgabepflicht auch bei fehlendem Interessenkonflikt und damit auch bei "execution-only" bejaht.
Rechtsanwalt J.M. Schaller hat einen entsprechenden Artikel zu dieser Thematik veröffentlicht.